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WAB - Weiterausbildung
Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?
Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden und alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten einen Führerausweis auf Probe.

Wer den unbefristeten Führerausweis der Kat. B besitzt und den FA der Kat. A erwerben will, erhält den FA der Kat. A unbefristet; dasselbe gilt umgekehrt.

Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert drei Jahre.

Wann erhalte ich den unbefristeten Führerausweis?
Der unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der Weiterausbildung auf Gesuch hin ausgestellt. Das Gesuch kann frühestens einen Monat vor dem Ablaufdatum eingereicht werden. Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.

Wie lange dauert die Weiterausbildung?
Die Weiterausbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurs- tag sollte innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb des befristeten Führerausweises besucht werden. Der zweite Teil ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursveranstalter kann frei gewählt werden. Im Kanton Luzern sind mehrere Ausbildungszentren geplant.

Die Weiterausbildung ist grundsätzlich mit dem eigenen Fahrzeug zu besuchen. Der Kurs- veranstalter kann Kursteilnehmern, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, Kursfahrzeuge zur Verfügung stellen.

Was macht man am ersten Kurstag?
Anhand von Unfallbeispielen werden deren verschiedene Ursachen, aber auch die straf- und massnahmenrechtlichen, finanziellen und sozialen Folgen thematisiert.

Zudem erkennen und erleben Sie auf einem Übungsplatz, warum Sie nicht in gefährliche Verkehrssituationen geraten sollen und wie Sie diese vermeiden können.

Was macht man am zweiten Kurstag?
Am zweiten Kurstag absolvieren Sie eine sog. Feedbackfahrt. Die jeweils mitfahrenden andern Kursteilnehmenden geben Rückmeldungen zu Ihrem Fahrstil.

Ergänzend vertiefen Sie die Kenntnisse über eine umweltschonende und partnerschaftliche Fahrweise, die Sie in der ersten Ausbildungsphase erworben haben.

Was kostet die Weiterausbildung?
Die Kosten belaufen sich im Gegenwert von ca. 8 Fahrstunden bei einer Fahrschule.

Was passiert, wenn die Weiterausbildung nicht absolviert wird?
Die Weiterausbildung muss grundsätzlich während der Probezeit absolviert werden. Aus- nahmsweise – beispielsweise wegen Krankheit – kann sie in einer Nachfrist von drei Monaten nachgeholt werden. Wer die Weiterausbildung auch während der Nachfrist nicht absolviert, erhält keinen unbefristeten Führerausweis. Wer danach Motorfahrzeuge fahren will, muss wieder ein Gesuch um einen Lernfahrausweis einreichen.

Was passiert, wenn der Führerausweis auf Probe entzogen wird?
Begeht der Inhaber des Führerausweises auf Probe eine Widerhandlung, die zum Entzug des Ausweises führt, wird ein neuer Führerausweis auf Probe ausgestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach Ablauf des entzogenen Führerausweises auf Probe.

Endet der Ausweisentzug nach der Probezeit, wird ein neuer Führerausweis auf Probe aus- gestellt. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach seinem Ausstellungsdatum.

Begeht der Inhaber des Führerausweises eine zweite Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird der Ausweis annulliert. Dies gilt auch, wenn der Ausweis in- zwischen unbefristet erteilt wurde. Sie betrifft alle Kategorien und Unterkategorien, wenn der Ausweisinhaber keine Gewähr bietet, dass er künftig mit Fahrzeugen der Spezialkategorien keine Widerhandlung begeht. Andernfalls stellt die Zulassungsbehörde einen Führerausweis der Spezialkategorien aus.

Wann kann der Führerausweis nach der Annullierung wieder beantragt werden?
Ein neuer Lernfahrausweis wird frühestens nach einer Wartezeit von mindestens einem Jahr seit Begehung der Widerhandlung und dem Nachweis der Fahreignung durch ein verkehrs- psychologisches Gutachten ausgestellt.